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Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung
Sehr geehrte Volksvertreter,
Abtreibungen sind in Deutschland rechtlich gesehen „rechtswidrige Handlungen“. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sowie das Grundgesetz stellen eindeutig fest, dass Kinder bereits im Mutterleib ein Recht auf Leben haben.
Trotz dieser Tatsache haben die Parteien der schwarz-roten Koalition im Koalitionsvertrag einen Katalog von Maßnahmen aufgestellt, um Abtreibungen zu erleichtern.
Bereits die Überschrift „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ macht deutlich, dass im Vordergrund der Koalitionsgespräche die Versorgung mit Abtreibungen stand – und nicht das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder. Denn unmittelbar im Anschluss werden Maßnahmen genannt, die Abtreibungen erleichtern, normalisieren und zu einem Teil der Gesundheitsversorgung machen sollen:
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„Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“
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Dieser Satz kann nur bedeuten, dass Abtreibungen erleichtert werden sollen, was zu einer Zunahme und nicht zu einer Abnahme von Abtreibungen führen wird.
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„Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
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„Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.“
Diese Maßnahmen werden insbesondere von radikalen Elementen innerhalb der Koalition damit begründet, dass Abtreibungen zur Gesundheitsversorgung gehörten.
Der Staat hat jedoch eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu schützen.
Da es notwendig ist, an diese Tatsachen zu erinnern, fordere ich den Deutschen Bundestag auf, folgende Petition zu beschließen:
Möge der Bundestag feststellen: Abtreibungen sind entsprechend der deutschen Rechtsordnung rechtswidrige Handlungen und dürfen nicht als „Gesundheitsversorgung“ eingestuft oder gar gefördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
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