
Petition
Nein zu Abtreibungsaktivisten im Bundesverfassungsgericht –
Nein zu Prof. Brosius-Gersdorf!
Sehr geehrte Abgeordnete von CDU und CSU im deutschen
Bundestag!
Die CDU/CSU-Fraktionsspitze im Bundestag unterstützt die
Kandidatur von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für
das Bundesverfassungsgericht.
Ich bin über diese Nominierung entsetzt.
- Prof. Brosius-Gersdorf war stellvertretende Koordinatorin
der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin“ der Ampel-Regierung, die eine de Facto
Abschaffung des §218 StGB erarbeitet hat (was aufgrund des
vorzeitigen Endes der Ampel nicht zustande kam). - Brosius-Gersdorf sprach sich in einer Anhörung des
Rechtsausschusses im Februar dieses Jahres dafür aus,
Abtreibung in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig (und nicht
nur straffrei) zu stellen. Es ging um den rot-grünen
Gesetzentwurf zur Abschaffung des §218 StGB. - Trotz der Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den
1970er und 1990er Jahre bezeichnete Brosius-Gersdorf den rot-
grünen Gesetzesentwurf als „grundrechtskonform“.
Für Prof. Brosius-Gersdorf besitzt ein Mensch seine
Menschenwürde erst ab der Geburt.
Wie kann die Union eine derart rabiate Abtreibungs-Aktivistin
unterstützen? Zudem in einer Zeit, in der die linken Parteien
wie nie zuvor gegen den §218 StG agitieren.
Deshalb meine Forderung an Sie: Die CDU/CSU-Fraktion darf
nicht die Kandidatur von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf
unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen
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