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TOTALVERBOT der Leihmutterschaft

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz ist Leihmutterschaft in Deutschland eiegntlich verboten.

Doch finanzstarke Personen wie Jens Spahn, der zudem parlamentarische Immunität besitzt, nutzen rechtliche Tricks und gesetzliche Schlupflöcher, um das deutsche Verbot im Ausland zu umgehen, meist via den Vereinigten Staaten.

· Leihmutterschaft nimmt dem Kind seine Mutter.

· Leihmutterschaft ist Menschenhandel und damit ein grober Verstoß der Menschenrechte.

· Leihmutterschaft ist ein massiver Angriff auf die Würde der Mutter. Auch die Vereinten Nationen haben ein weltweites Verbot jeglicher Leihmutterschaft gefordert.

Deshalb meine Forderung an den deutschen Bundestag:

Das Verbot von Leihmutterschaft muss komplett durchgesetzt werden. Reichtum, parlamentarische Immunität, rechtliche Tricks oder sonstige Privilegien dürfen nicht dazu dienen, das Verbot umgehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

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